Allgemeine Geschäftsbedingungen — Reinigungsunternehmen
B2B-AGB der Rein24 GmbH für gewerblich tätige Anbieter:innen · Version 2026-04-19
Für Endkund:innen gelten die Kunden-AGB; ergänzend gilt das beim Onboarding unterzeichnete Platform Agreement.
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§ 1 Geltung & Vertragspartner
Diese AGB gelten zwischen Rein24 GmbH („Plattform") und dem auf der Plattform registrierten Reinigungsunternehmen („Anbieter:in"). Sie werden mit Annahme im Onboarding-Wizard, durch Unterzeichnung des Platform Agreements und spätestens mit der ersten Buchung verbindlich. Ein Widerrufsrecht nach FAGG besteht nicht, da der Vertrag zu Zwecken der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit geschlossen wird.
§ 2 Zulassung, Zulassungsvoraussetzungen
- Gültige Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein, § 5 GewO).
- Firmenbucheintrag (UGB) und gültige UID-Nummer (VIES-validiert).
- Aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 1 Mio. €.
- Identitätsnachweis der wirtschaftlich berechtigten Person; ggf. Meisterbrief bei Fach-Dienstleistungen.
- Erfolgreiche Prüfung durch Rein24 GmbH (manuelle Doku-Prüfung + Interview).
- Abschluss des Stripe-Connect-Onboardings (KYC).
§ 3 Vertragsabschluss mit Kund:innen
Mit Bestätigung einer Buchung oder Annahme eines Angebots entsteht der Reinigungsvertrag direkt zwischen Kund:in und Anbieter:in. Rein24 GmbH ist nicht Partei, sondern ausschließlich Vermittler und technischer Zahlungsabwickler.
§ 4 Entgelt & Auszahlung
- Rein24 GmbH behält von jedem Brutto-Buchungsbetrag eine Plattformgebühr von 8,5 % ein.
- Die Auszahlung erfolgt frühestens 3 Werktage nach Kennzeichnung der Buchung als „abgeschlossen", sofern keine Dispute-Meldung offen ist.
- Die Anbieter:in erhält zwei Rechnungen: (i) eine Rechnung der Plattform über die Plattformgebühr zzgl. USt., und (ii) eine von der Plattform im Namen und auf Rechnung der Anbieter:in ausgestellte Kundenrechnung über die erbrachte Leistung (Invoicing-Agent nach § 11 Abs. 2 UStG).
- Chargebacks, Rückbuchungen und berechtigte Teilerstattungen gehen zu Lasten der Anbieter:in; bereits ausgezahlte Beträge können aufgerechnet werden.
§ 5 Pflichten der Anbieter:in
- Fachgerechte, pünktliche und vollständige Erbringung der gebuchten Leistung.
- Aufrechterhaltung aller Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2.
- Bereitstellung sachkundiger, sozialversicherter Mitarbeiterinnen bzw. nachweislich gewerblich tätiger Subunternehmer nach den Bestimmungen des AVRAG und des ASVG.
- Einhaltung von Arbeitszeit-, Arbeitnehmerschutz- und Mindestlohnvorschriften.
- Unverzügliche Aktualisierung von Profil, Preisbuch und Verfügbarkeiten; wissentlich falsche Angaben sind untersagt.
§ 6 On-Platform-Kommunikation
Die Anbieter:in verpflichtet sich, sämtliche Kommunikation mit der Kund:in (Anfragen, Absprachen, Nachbuchungen) ausschließlich über die Rein24-Plattform zu führen. Der Austausch von Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Messenger-IDs, IBAN), das Anbieten von Ersatzkanälen oder jeder Versuch, die Leistung außerhalb der Plattform abzuwickeln, löst eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 8 500 € je Vorfall aus (§ 1336 ABGB). Das Recht auf darüber hinausgehenden Schadensersatz bleibt unberührt.
Verhängte Strafen werden gegen ausstehende Auszahlungen aufgerechnet bzw. per separater Rechnung eingefordert. Ein Einspruchsrecht binnen 14 Tagen besteht; während der Einspruchsfrist bleibt die jeweilige Auszahlung eingefroren.
§ 7 Moderation & Inhalte
Rein24 GmbH setzt automatische (Regex + LLM-Klassifikator) und manuelle Moderation ein. Nachrichten, die gegen § 6 oder geltendes Recht verstoßen, können ganz oder teilweise ausgeblendet, verzögert oder gelöscht werden. Die Anbieter:in räumt Rein24 GmbHeine nicht-exklusive, unentgeltliche Lizenz an hochgeladenen Bildern (Profile, Portfolios) zum Zweck der Plattformdarstellung ein.
§ 8 Stornierung durch die Anbieter:in
Stornierungen sind nur aus wichtigem Grund zulässig. Bei schuldhafter Stornierung erhält die Kund:in eine volle Rückerstattung; Rein24 GmbH kann zudem einen Pauschalbetrag zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands (bis 25 € pro Vorfall) sowie Rang-/Sichtbarkeits abzüge vornehmen. Wiederholte Stornierungen berechtigen Rein24 GmbH zur Suspendierung oder Entfernung vom Marktplatz.
§ 9 Suspendierung, Kündigung, Ban
Rein24 GmbH ist berechtigt, Konten bei begründetem Verdacht auf Betrug, schwer wiegender Pflichtverletzung, Ablauf von Zulassungen oder behördlicher Auflage mit sofortiger Wirkung zu suspendieren. Ordentliche Kündigung ist beiderseits mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich, ohne Angabe von Gründen. Ausstehende Auszahlungen werden im Rahmen des Auszahlungszyklus abgewickelt.
§ 10 Haftung & Freistellung
Die Anbieter:in haftet für die von ihr erbrachte Leistung gegenüber der Kund:in ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen (ABGB). Im Verhältnis zu Rein24 GmbH stellt die Anbieter:in die Plattform von allen Ansprüchen frei, die Dritte (insbesondere Kund:innen, Behörden, Versicherungen) wegen der Leistung oder wegen einer von der Anbieter:in zu vertretenden Pflichtverletzung erheben.
§ 11 Datenschutz & AVV
Soweit die Anbieter:in personenbezogene Daten ihrer Kund:innen über die Plattform verarbeiten lässt, tritt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) in Kraft. Dieser ist integraler Bestandteil dieser AGB.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und Dashboard-Mitteilung angekündigt. Widersprechen Anbieter:innen nicht vor Inkrafttreten, gilt die Änderung als angenommen; im Falle eines Widerspruchs steht Rein24 GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Inkrafttretensdatum zu.
§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung dieser Seite. Englische Übersetzungen werden ausschließlich als unverbindliche Lesehilfe bereitgestellt. · The German version is authoritative; any English translation is a non-authoritative courtesy translation only.
Version 2026-04-19. Verbindlich in der zum Buchungszeitpunkt jeweils geltenden Fassung.